Allgemeine Geschäftsbedingungen der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH, Dortmund
1. Geltungsbereich
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir ohne schriftliche Sondervereinbarungen / Zustimmung nicht an. Auch bei wissentlich entgegenstehenden Geschäftsbedingungen vorbehaltlos erbrachte Leistungen gelten nicht als Zustimmung.
Alle Vereinbarungen zwischen der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich niedergelegt. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Mündliche Verabredungen bzgl. Leistungen und Preisen haben bis zur schriftlichen Bestätigung keine Wirkung.
Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, auch ohne zusätzliche Wiederholung der Vereinbarung.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages sowie auch der Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
2. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Jeder der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH beauftragte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Leistungen, z. B. Ideen, Skizzen, Texte, Vorentwürfe, Konzepte, Reinzeichnungen, Bilder, Programmcode, Tonwerke, Bildwerke, sowie auch einzelne Teile daraus unterliegen dem Urheberrechtsgesetz.
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH darf die von ihr entwickelten Werbemittel, Konzepte und Medien angemessen signieren und für die Eigenwerbung nutzen.
?Ohne Einwilligung der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH dürfen Entwürfe und / oder Reinzeichnungen weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig.?
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird das jeweils einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an dritte ist honorarpflichtig und bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach schriftlicher Vereinbarung und vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der vereinbarten Honorare. Ein Miturheberrecht ist ausgeschlossen.
3. Vergütung
Sämtliche Tätigkeiten, z. B. Beratung, Anfertigung von Konzepten, grafischen Entwürfen, etc. die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH für ihren Auftraggeber erbringt sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Kostenvoranschläge der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH sind grundsätzlich unverbindlich, sofern der Projektumfang zum Zeitpunkt der Angebotserstellung nicht final definiert ist. Mehraufwand, z. B. durch Projekterweiterung, Projektänderungen, Autorenkorrekturen, etc. wird nach Aufwand gesondert berechnet.
Wird der Einkauf von Fremdleistungen, z. B. Fotografie, Copyright, Lithografie, Übersetzung, Produktion, etc. durch die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH ausgeführt, berechnet diese eine Agentur-Fee von 15% des Nettopreises.
Zeiten für Recherchen von Fremdleistungen werden gesondert mit den Projektgebühren berechnet.
Werden Werke und Leistungen der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH ganz oder in Teilen in nicht vereinbartem Umfang genutzt, z. B. durch Widerdruck, Vervielfältigung über den vereinbarten Nutzungsrahmen hinaus, etc., ist die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH berechtigt, die Vergütung für die erweiterte Nutzung in Rechnung zu stellen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH ein angemessenes Honorar zu. Erhält die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH, insbesondere Präsentationsunterlagen und deren Inhalt Eigentum der Auftragnehmerin. Der Kunde ist zur Nutzung außerhalb der Präsentation nicht berechtigt. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet und stellt aufgrund nicht vergebener Nutzungsrechte / Lizenzen eine Verletzung des Urheberrechtes dar.
Werden vereinbarte Termine für Workshops, Trainings, Beratung und Coaching nicht vom Auftraggeber eingehalten so entsteht eine Ausfallentschädigung von
100% wenn der Termin 24 Stunden vor der Veranstaltung abgesagt wird
80% wenn der Termin zwei bis sieben Tage vor der Veranstaltung abgesagt wird
50% wenn der Termin 8 bis 14 Tage vor der Veranstaltung abgesagt wird
Wird eine Veranstaltung trotz Auftragserteilung vor den genannten Fristen storniert so entstehen auf jeden Fall die Projektgebühren.
4. Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung der Leistung, spätestens jedoch am Tag der Rechnungsstellung fällig. Sie ist, insofern nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert hohe finanzielle Vorleistungen, ist die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH zur Erstellung von Teilrechnungen berechtigt.
Bei Zahlungsverzug kann die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank veranschlagen. Die Geltendmachung nachgewiesener Schäden bleibt davon unberührt.
5. Eigentumsvorbehalt
An Konzepten, Texten, Grafiken, Illustrationen, Entwürfen und Reinzeichnungen werden ausschließlich Nutzungsrechte / Lizenzen übertragen.
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH ist nicht verpflichtet Dateien herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt dürfen diese nur im Rahmen der erworbenen Nutzungsrechte eingesetzt werden. Darüber hinausgehende Nutzung wird gesondert vereinbart und berechnet.
Bei Verlust der Daten durch defekte Datenträger, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, höhere Gewalt und Ungeschicklichkeit haftet die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH nicht für die Wiederherstellung von Daten.
?6. Produktionsüberwachung und Belegmuster
Die Produktionsüberwachung durch die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH erfolgt ausschließlich aufgrund besonderer Vereinbarung und Beauftragung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH berechtigt, nach eigenem Ermessen notwendige Entscheidungen zu treffen und Arbeitsanweisungen zu geben.?
Von allen erstellten Produktionen (Print / Produktion) überlässt der Auftragnehmer der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH mindestens 5 einwandfreie und vollständige Belege ohne Entgelt. ?Ist der Auftragnehmer ein Produktionsunternehmen (Druckerei, Werbetechniker, etc.) ist ein Belegmuster der Rechnung beizufügen.
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.?
?7. Haftung
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH verpflichtet sich, jeden Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Zur Kontrolle produktionstechnischer Aufbereitung erhält die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH das Recht, gängige Kontrollinstrumente, z. B. Proofs von Druckdaten, im Namen und auf Rechnung des Kunden anfertigen zu lassen. Widerspricht der Auftraggeber der Anfertigung von Kontrollausdrucken / Proofs, geht das Produktionsrisiko zu 100% auf den Auftraggeber über.
Durch die Verkürzung von Produktionszeiten verursachte Schäden gehen zu 100% zu Lasten des Auftraggebers, insofern eine Verzögerung bzw. späte Fertigung durch diesen hervorgerufen werden. Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH wird im Augenblick der Produktionsgefährdung eine schriftliche Benachrichtigung an den Auftraggeber übermitteln.
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH sucht seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig aus und leitet sie an. Darüber hinaus haftet die Scherr Kreativmanagment GmbH nicht für Erfüllungsgehilfen.
Vergibt die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH Aufträge / Fremdleistungen an dritte Auftragnehmer, sind diese keine Erfüllungsgehilfen. Die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH haftet ausschließlich für eigenes Verschulden durch Vorsatz und / oder grobe Fahrlässigkeit.
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und Rechnung der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, diese im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört auch die Übernahme von Kosten.
Alle Leistungen der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH sind vom Kunden zu überprüfen. Mit der Genehmigung der Vorlagen zur Produktion übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text, Bild und sonstigen Inhalten. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Produktionsdaten entfällt jede Haftung für die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH.
Für die Zulässigkeit der Arbeiten haftet die Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH nicht. Eine rechtliche Prüfung erfolgt ausschließlich auf ausdrückliche Veranlassung und zu finanziellen Lasten des Auftraggebers.
Beanstandungen jeglicher Art sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.
8. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist der Sitz der Handioo c/o Handelsagentur Mark Orzech GmbH
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungspunkte nicht.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist Dortmund.

